In den folgenden Punkten sind die Buchungsbedingungen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, festgehalten.
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodels ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, es sei denn es wurde vorher etwas anderes schriftlich festgehalten.
Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision falls nicht anders vereinbart, von 20 % des Modelhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt.
Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung, daher ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder einzubehalten.
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt.
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen ist erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung gestattet.
Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte an den Aufnahmen nur für den vereinbarten Zeitraum/Verwendungszweck.
Für das Einbehalten & Abführen der Quellen-, bzw. Abzugsteuer gemäß Paragraph 50a EStG für ausländische und somit beschränkt steuerpflichtige Models im Inland, ist der oben genannte Auftraggeber (Kunde) verantwortlich und haftet im Zweifel für die Unterlassung.
Festbuchungen sind für beide Parteien bindend. Sie werden durch eine schriftliche Bestätigung per Fax/E-mail unter Angaben aller für diese Buchung entscheidenden Einzelheiten festgehalten. Dies gilt auch für Wetterbuchungen.
Models können stundenweise, halb- oder ganztägig gebucht werden.
Die reine Arbeitszeit beträgt für einen ganzen Tag 8 Stunden und bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden, jeweils einschließlich der Zeit für Haare und Make-Up.
Überstunden werden nach einer Kulanzzeit von einer halben Stunde mit 15 % des Modelhonorars pro angefangene Stunde berechnet.
Eine Buchung kann grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Buchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Annulliert der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes , haftet der Auftraggeber für das vereinbarte Modelhonorar, Spesen und die Agenturprovision zzgl. MwSt. Das Model kann nur unter äußerst wichtigen Gründen, die es nachzuweisen hat, die Buchung annullieren. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodel, wird die Agentur sich bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
Ist dies aufgrund der Zeit nicht mehr möglich und es liegt kein äußerst wichtiger Grund vor, so haftet das Model mit der vollen Provison gegenüber der Agentur.
Das Modelhonorar setzt sich aus dem Arbeitshonorar und dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar zusammen. Die Rechte gelten nur für die vorher in der Buchungsbestätigung vereinbarte Zeit, den Ort, die Veröffentlichungsform und das genannte Produkt. Halbtags- und Stundenbuchungen: Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer eine gesonderten Vereinbarung.
Die Modelhonorarrechnung wird nach erhalt, abzüglich der vereinbarten Vermittlungsprovision auf das vom Model angegebene Konto überwiesen.
Im Falle einer berechtigten Reklamation durch den Auftraggeber entfallen für das Model jegliche Ansprüche, auch für Reisekosten und Spesen. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Agentur unverzüglich informiert wird und die Gründe der Reklamation vom Auftraggeber nachgewiesen werden. In diesem Fall dürfen außer zum Beweis dienende Bilder keine Aufnahmen gemacht werden und das Model ist unverzüglich nach Hause zu schicken. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Auftraggeber eine dementsprechende Versicherung abzuschließen. Wurde das Model vorher nicht von dieser Art von Aufnahmen informiert, kann es von dem Auftrag zurücktreten und hat Anspruch auf 70 % des vereinbarten Modelhonorars.
Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei Aufnahme in die Agentur, willigt das Model ein, dass alle Fotos Ihrer Person zum Zwecke der Vermarktung öffentlich gemacht werden.
Hierfür wird eine einmalige Gebühr (siehe Servicevereinbarung) von der ersten Gage abgezogen.
Die Art der öffentlichten Repräsentationflächen bestimmt die Agentur.
Die Agentur geht immer davon aus, dass das zugesandte Fotomaterial für diese Zwecke verwendet werden darf und haftet somit in keinster Form für entstandene oder entstehende Schäden.
Nach Verlassen der Agentur (schriftl. Kündigung) zum Monatsende durch das Model, kann es bis zu 4 Wochen dauern, bis das Fotomaterial offline gestellt wird.
Fotos die durch Amaze Models vermittelt (Testshoots, Polas etc.), oder in Werbemittel eingebaut wurden, bleiben Bestandteil der Agentur, des Produkts und finden auch nachträglich Verwendung.
Es findet deutsches Recht gebrauch.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur.
Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
"success consists of the fact, that one has exactly the abilities which are for the moment in demand." - Henry Ford